In all unseren Ferienunterkünften ist das Grillen im Freien gestattet und entsprechende Grillausrüstung vorhanden, solange Niemand dadurch belästigt wird.
Mietbedingungen
Sorgfaltspflichten
Der Mieter sowie jegliche Angehörige hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden sowie daraus resultierende Mietausfälle sind von dem Mieter zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen sowie Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Während der Mietzeit auftretende Schäden hat der Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.